top of page
Was ist eine Behinderung?
Das SGB IX definiert den Begriff der "Behinderung" als Ausgangspunkt für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (§ 2 Absatz 1 SGB IX)
Menschen sind nach §2 Absatz 1 SGB IX behindert, wenn Sie eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können.
Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen als SBV gern.
​
​
bottom of page