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Was ist eine Behinderung?

Das SGB IX definiert den Begriff der "Behinderung" als Ausgangspunkt für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (§ 2 Absatz 1 SGB IX)

Menschen sind nach §2 Absatz 1 SGB IX behindert, wenn Sie eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können.

 

Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen als SBV gern.

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Vertrauensperson

Susanne Jorczik

Kämperfeld 29

58456 Witten

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Stellvertretende Vertrauensperson

Jörg Strugalla

Brandtstr. 14 e

45525 Hattingen

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Schwerbehindertenvertretung für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien, Weiterbildungskollegs und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung bei der Bezirksregierung Arnsberg

Tel.: 02302 17 832 90

Fax: 02302 17 173 81

susanne.jorczik@bra.nrw.de

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