Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis
- Keine Rechte ohne Nachweis -
Erstantrag:
Es ist ratsam, für die Feststellung einer Schwerbehinderung einen Antrag zu stellen. Es gibt ihn kostenlos bei den Kreisen/Kreisfreien Städten, bei den Sozialämtern der Gemeinden und den Schwerbehindertenverbänden.
Mit dem Elektronischen Schwerbehinderten-Antrag besteht auch die Möglichkeit, den Schwerbehindertenantrag online zu stellen. Dennoch empfehlen wir dies nicht zu tun.
Unter Downloads finden Sie den Antrag auf Schwerbehinderung als PDF zum herunterladen und ausdrucken.
Vor der Antragstellung ist es sinnvoll mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags.
Änderungsantrag:
Möchte man eine Änderung des Feststellungsbescheides erwirken, kann man das gleiche Formular für den Erstantrag verwenden und muss nun Änderungsantrag (sog. "Verschlimmerungsantrag") ankreuzen. Den Antrag finden Sie unter den oben angegebenen Quellen. Dabei ist zu beachten, dass eine Änderung dann Berücksichtigung findet, wenn sich eine Behinderung um wenigsten zehn % nach oben oder nach unten verändert oder wenn Merkzeichen im Ausweis zusätzlich vermerkt werden oder wegfallen sollen.
Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen wie beim Erstantrag.
Dabei kann die Überprüfung auch ergeben, dass der GdB herabgesetzt wird.
Gegebenenfalls können Sie gegen einen Bescheid Rechtsbehelf einlegen.
Liegt infolge der Behinderung ein GdB von mindestens 50 nicht vor, so besteht keine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.
Beträgt der GdB 30 oder 40, kann durch einen Gleichstellungsantrag eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit erwirkt werden. (s. Antrag auf Gleichstellung)

