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Antrag auf eine Gleichstellung

Liegt infolge der Behinderung ein GdB von mindestens 50 nicht vor, so besteht keine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.

Beträgt der GdB 30 oder 40, kann durch einen Gleichstellungsantrag eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit erwirkt werden. Eine Gleichstellung kann dafür nötig sein, einen geeigneten Arbeitsplatz zu bekommen oder zu erhalten. Auch im öffentlichen Dienst kann der Arbeitsplatz durch Fehlzeiten gefährdet sein. Eine Reduzierung der Pflichtstunden ergibt sich daraus nicht. Eine Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche hingegen schon.

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Der Antrag für die Gleichstellung ist bei der

Arbeitsagentur anzufordern.

Sie finden einen Musterantrag auf eine Gleichstellung als PDF - Datei unter Downloads.

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Wenn Sie uns kontaktieren, können wir mit Ihnen gemeinsam das Formular ausfüllen. 

Ein Mench schreibt auf einem Tablet.
Ein umgekippter Verkehrskegel.

Vertrauensperson

Susanne Jorczik

Kämperfeld 29

58456 Witten

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Stellvertretende Vertrauensperson

Jörg Strugalla

Brandtstr. 14 e

45525 Hattingen

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Schwerbehindertenvertretung für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien, Weiterbildungskollegs und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung bei der Bezirksregierung Arnsberg

Tel.: 02302 17 832 90

Fax: 02302 17 173 81

susanne.jorczik@bra.nrw.de

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